Ein Leitfaden der moralischen Disziplin 

DAS INTERNE REGLEMENT DER NEUEN KADAMPA TRADITION – INTERNATIONALE UNION DES KADAMPA BUDDHISMUS

Inhaltsverzeichnis

  1. Mitgliedszentren der NKT-IKBU                              
  2. Ausbildungsrat der NKT-IKBU
  3. Internationales Tempelprojekt der NKT-IKBU
  4. Entwicklung und Management der NKT-IKBU         
  • Hauptamtsträger
  • Vertreter des Ausbildungsrats und Sekretär des GSD
  • Finanzkomitee
  • Internationale finanzielle Entwicklung der NKT-IKBU
  • NKT-IKBU 
  1. Allgemeiner und stellvertretender spiritueller Leiter
  2. Nationale spirituelle Leiter                                  
  3. Absetzung eines allgemeinen, stellvertretenden oder nationalen spirituellen Leiters                              
  4. Ansässige Lehrer
  5. Bücher
  6. Entzug von Vollmachten
  7. Mitglieder von Dharma Zentren der NKT-IKBU
  8. Entwicklung von Dharma Zentren der NKT-IKBU
  9. Versammlungen
  10. Dharma Festivals und Dharmafeiern
  11. Ausbildungsprogramm der NKT-IKBU
  12. Rituale und Retreats
  13. Gemeinnützigkeit von Dharma Zentren der NKT-IKBU
  14. Mittel von Dharma Zentren der NKT-IKB
  15. Einhaltung des Internen Reglements

Die NKT-IKBU

  • 1. Die Neue Kadampa Tradition – Internationale Union des Kadampa Buddhismus ist definiert als die Union von Zentren des Kadampa Buddhismus, d.h. dem internationalen Verbund von Studien- und Meditationszentren, die der reinen Tradition des Mahayana Buddhismus folgen, die von den buddhistischen Meditierenden und Gelehrten Atisha und Je Tsongkhapa stammt und im Westen durch den buddhistischen Lehrer und Begründer der Neuen Kadampa Tradition – Internationale Union des Kadampa Buddhismus, den Ehrwürdigen Geshe Kelsang Gyatso Rinpoche, eingeführt wurde, die den drei Studienprogrammen der Neuen Kadampa Tradition folgen und die vom hier ausgeführten Kodex der moralischen Disziplin, das Internes Reglement der Neuen Kadampa Tradition – Internationale Union des Kadampa Buddhismus genannt wird, angeleitet werden.
  • 2. Der Name „Neue Kadampa Tradition – Internationale Union des Kadampa Buddhismus“ wird innerhalb dieses Dokuments mit „NKT-IKBU“ und der Titel Das Interne Reglement der Neuen Kadampa-Tradition – Internationale Union des Kadampa Buddhismus mit „Internes Reglement“ abgekürzt.
  • 3. Die hauptsächlichen Liniengurus der NKT-IKBU sind Atisha aus der Alten Kadam Überlieferungslinie und Je Tsongkhapa aus der Neuen Kadam Überlieferungslinie. Die Neue Kadampa Tradition selbst ist keine tibetisch-buddhistische Tradition, sondern eine völlig unabhängige und weltweite buddhistische Tradition. Die Satzung des gemeinnützigen Vereins der NKT-IKBU verbietet der NKT-IKBU ausdrücklich jegliche politische Zugehörigkeit.
  • 4. Der Zweck des Internen Reglements ist, Richtlinien zu bieten, um
  • die spirituelle Entwicklung aller Dharma Zentren der NKT-IKBU von Generation zu Generation zu erhalten und zu verbessern;
  • eine enge und sich gegenseitig unterstützende Beziehung zwischen allen Dharma Zentren der NKT-IKBU zu erhalten;
  • Streitigkeiten, die eventuell innerhalb eines Dharma Zentrums der NKT-IKBU entstehen könnten, zu schlichten und
  • das Tagesgeschäft und die spirituelle Leitung der NKT-IKBU zu erleichtern.
  • 5. Keine Regelung des Internen Reglements darf im Widerspruch zur Satzung des gemeinnützigen Vereins der NKT-IKBU oder zur Satzung eines der Dharma Zentren der NKT-IKBU stehen.

1.Mitgliedszentren der NKT-IKBU

1§1. Jedes einzelne Dharma Zentrum der NKT-IKBU folgt stets der reinen Tradition des Mahayana Buddhismus, die auf die buddhistischen Meditierenden und Gelehrten Atisha und Je Tsongkhapa zurückgeht und vom ehrwürdigen buddhistischen Lehrer Geshe Kelsang Gyatso Rinpoche im Westen eingeführt wurde. Jedes einzelne Dharma Zentrum der NKT-IKBU bleibt stets ein Mitgliedszentrum der NKT-IKBU und wird stets diesem Internen Reglement folgen und danach handeln.

1§2. Der spirituelle Leiter eines jeden NKT-IKBU Dharma Zentrums ist stets der ordnungsgemäß gewählte allgemeine spirituelle Leiter der NKT-IKBU („der GSD“).

1§3. Die Satzung eines NKT-IKBU Dharma Zentrums enthält in Übereinstimmung mit den Gesetzen des jeweiligen Landes wesentliche Regelungen zum Schutz, wie sie in einer Modellsatzung für Dharma Zentren dargelegt sind, die von den Vertretern des Ausbildungsrats im Zentralbüro der NKT-IKBU aufbewahrt wird. Aufgrund der internationalen Funktion der NKT-IKBU Kadampa Meditationszentren („KMCs“) und Hauptretreatzentren umfasst die Satzung jedes KMCs und Internationalen Retreatzentrums („IRC“) weitere besondere Vorschriften, wie sie wiederum in Modellsatzungen für Dharma Zentren dargelegt sind, die von den Vertretern des Ausbildungsrats aufbewahrt werden.

1§4. Um alle NKT-IKBU Dharma Zentren unter dem Schirm einer rechtlichen Körperschaft zusammenfassen zu können, soll jedes NKT-IKBU Dharma Zentrum Mitglied des internationalen buddhistischen gemeinnützigen Vereins „Neue Kadampa Tradition – Internationale Union des Kadampa Buddhismus“ sein, der in Großbritannien unter der Handelsregisternummer 2758093 und der Vereinsregisternummer 1015054 eingetragen ist. Bei allgemeinen Versammlungen des gemeinnützigen Vereins wird jedes NKT-IKBU Dharma Zentrum von seinem ansässigen Lehrer vertreten.

2.Der Ausbildungsrat der NKT-IKBU

2§1. Die NKT-IKBU hat stets einen Ausbildungsrat („der Ausbildungsrat“). Der Zweck des Ausbildungsrats besteht darin, allen NKT-IKBU Dharma Zentren allgemeine spirituelle Hilfe anzubieten und die Reinheit und Authentizität der Neuen Kadampa Tradition sicherzustellen.

2§2. Die Mitglieder des Ausbildungsrats sind die ansässigen Lehrer aller NKT-IKBU Dharma Zentren, mit Ausnahme des hauptsächlichen ansässigen Lehrers des Manjushri KMC, des Mutterzentrums der NKT-IKBU.

2§3. Insbesondere hat der Ausbildungsrat – ohne dass in irgendeiner Art und Weise die oben beschriebenen allgemeinen Aufgaben eingeschränkt werden – folgende Befugnisse:

  • Er ist befugt, im Interesse des gemeinnützigen Vereins, neue NKT-IKBU Dharma Zentren dazu bevollmächtigen, die drei NKT Studienprogramme zu nutzen.
  • Er handelt als erster Schlichter bei Streitigkeiten, die NKT-IKBU Dharma Zentren und ihre spirituelle Reinheit betreffen und stellt sicher, dass die spirituelle Tradition der Neuen Kadampa Tradition rein bleibt.
  • Er handelt als Schlichter bei allen Streitigkeiten zwischen den NKT-IKBU Dharma Zentren.
  • Er gewährleistet, dass alle NKT-IKBU Dharma Zentren in Übereinstimmung mit diesem Internen Reglement handeln.
  • Er gewährleistet, dass der allgemeine und stellvertretende spirituelle Leiter, die nationalen spirituellen Leiter und die ansässigen Lehrer in Übereinstimmung mit diesem Internen Reglement handeln und keine Spaltung unter den Schülern verursachen; und
  • Er lässt nicht zu, dass unqualifizierte Lehrer und Manager ihre Stellung in NKT-IKBU Dharma Zentren fortwährend halten, um Schaden für ihr Zentrum abzuwenden.

2§4. Für das tägliche Funktionieren des Ausbildungsrats gibt es stets zwei geschäftsführende Vertreter des Ausbildungsrats („die Vertreter des Ausbildungsrats“), die im Zentralbüro der NKT-IKBU arbeiten und das Amt des Generalsekretärs und des stellvertretenden Sekretärs der NKT- IKBU bekleiden.

3.Internationales Tempelprojekt der NKT-IKBU

3§1. Die NKT-IKBU unterhält ein „Internationales Tempel­projekt“ („das ITP“), dessen allgemeines Ziel es ist, den buddhistischen Glauben der Neuen Kadampa Tradition öffentlich bekannt zu machen und dessen besonderes Ziel es ist, die buddhistische Praxis durch Dienst an der Allgemeinheit zu veranschaulichen. Um dieses Ziel zu erreichen, betont die NKT-IKBU kontinuierlich die Entwicklung folgender Einrichtungen weltweit:

  • Kadampa buddhistische Zentren (KBCs)
  • Kadampa Meditationszentren (KMCs)
  • Kadampa buddhistische Tempel
  • Internationale Retreatzentren (IRCs)
  • Tharpa Verlage und
  • Kadampa Unternehmen

4.Entwicklung und Management der NKT-IKBU

Hauptamtsträger

4§1. Die täglichen zentralen Verwaltungsaufgaben der NKT-IKBU werden von den vier Hauptamtsträgern der NKT-IKBU ausgeführt, die zusammen im „NKT-IKBU Zentralbüro“ im Mutterzentrum der NKT-IKBU arbeiten. Diese Hauptamtsträger sind:

  • der Generalsekretär
  • der stellvertretende Sekretär
  • der Sekretär des GSD
  • der Schatzmeister

4§2. Die Hauptverantwortlichkeiten der vier Amtsträger sind:

  • Ausführung täglicher Verwaltungsaufgaben der NKT-IKBU und
  • Betonung und Förderung der finanziellen Entwicklung der NKT-IKBU.

4§3. Zu jedem Monatsende organisiert der Generalsekretär ein Treffen, an dem diese Amtsträger zusammen mit dem GSD, dem Verwaltungsdirektor und Ausbildungsprogramm Koordinator („EPC“) des Manjushri KMC, dem Geschäftsführenden Direktor von Tharpa Publications England und dem Buchhalter des gemeinnützigen Vereins teilnehmen sollen.

4§4. Der Zweck dieser Treffen ist:

  • jedem Amtsträger die Gelegenheit zu geben, einen essenziellen Bericht seiner oder ihrer Arbeit zu präsentieren, die er oder sie während des Monats getan hat,
  • zu diskutieren, wie man Verschwendung oder Missbrauch von Mitteln der NKT-IKBU weltweit verhindert; und
  • zu diskutieren, wie NKT-IKBU Einkommen jeden Ursprungs verbessert werden kann.

4§5. Jeder der vier Hauptamtsträger muss die folgenden drei Qualifikationen besitzen:

  • ein Schüler an einem NKT-IKBU Dharma Zentrum sein;
  • geschickt darin sein, gute Beziehungen zur Öffentlichkeit zu pflegen; und
  • die NKT-IKBU wertschätzen.

4§6. Der Vorstand des gemeinnützigen Vereins ist verantwortlich für die Ernennung und (falls notwendig) Absetzung der vier Hauptamtsträger. Die Amtszeit jedes der vier Hauptamtsträger beträgt vier Jahre, doch kann zum Ende der Amtszeit jeder dieser Amtsträger wiedergewählt werden.

4§7. Wenn eines dieser Hauptführungsämter aus irgendeinem Grund vakant wird, dann ernennt der Vorstand des gemeinnützigen Vereins nach vorheriger Diskussion mit den verbliebenen Hauptamtsträgern einen Nachfolger.

4§8. Der Generalsekretär hat gleichzeitig das Amt des Unternehmenssekretärs des gemeinnützigen Vereins inne.

Vertreter des Ausbildungsrats und Sekretär des GSD

4§9. Der Vertreter des Ausbildungsrats und der Sekretär des GSD handeln im Namen des Ausbildungsrats, um die allgemeinen und spezifischen Zwecke des Ausbildungsrats zu befördern, wie sie in 2§1 und 2§3 dargelegt sind. Ihre Hauptaufgaben beinhalten:

  • die Entwicklung der Ausbildungsprogramme der NKT-IKBU Dharma Zentren zu fördern;
  • Verantwortung für rechtliche Belange im Namen des Ausbildungsrats zu tragen;
  • Vorbereitung von Satzungen für neue örtliche Kadampa buddhistischen Zentren der NKT-IKBU (KBCs), Kadampa Meditationszentren (KMCs), Internationale Retreatzentren (IRCs) und Kadampa Unternehmen;
  • zu gewährleisten, dass die NKT-IKBU Dharma Zentren nicht gegen ihre Satzungen verstoßen;
  • zu gewährleisten, dass die NKT-IKBU Dharma Zentren und Praktizierenden nicht gegen dieses Interne Reglement verstoßen; und
  • die Lösung jedes etwaigen rechtlichen Problems in Verbindung mit den NKT-IKBU Dharma Zentren zu gewährleisten.

Finanzkomitee

4§10. Größere finanzielle Entscheidungen des gemeinnützigen Vereins werden vom Vorstand des gemeinnützigen Vereins in Absprache mit dem Finanzkomitee der NKT-IKBU getroffen. Das Finanzkomitee setzt sich aus dem Vorstand des gemeinnützigen Vereins und den vier Hauptamtsträgern zusammen.

4§11. Das Finanzkomitee hat die Verantwortung:

  • sorgfältig zu prüfen und darüber zu informieren, wie die Finanzen der NKT-IKBU und aller ihrer Zweige einschließlich aller KMCs, internationalen Tempel des Kadampa Buddhismus, IRCs, Tharpa Verlage, Kadampa Unternehmen usw. weltweit am besten gefördert und geschützt werden können; und
  • weltweit neue KMCs, internationale Tempel des Kadampa Buddhismus, IRCs, Tharpa Verlage und Kadampa Unternehmen zu gründen.

4§12. Alle sechs Monate organisiert der Generalsekretär eine Sonderversammlung für alle Mitglieder des NKT-IKBU Finanzkomitees. Der Zweck dieser Versammlung ist:

  • zu erörtern, wie die Finanzsituation der NKT-IKBU einschließlich aller KMCs, internationalen Tempel des Kadampa Buddhismus, IRCs, Tharpa Verlage, Kadampa Unternehmen usw. weltweit verbessert werden kann,
  • zu erörtern, wie Verschwendung oder Missbrauch der NKT-IKBU Geldmittel weltweit verhindert werden kann,
  • die Entwicklung der KMCs, internationalen Tempel des Kadampa Buddhismus, IRCs, Tharpa Verlage und Kadampa Unternehmen weltweit zu erörtern.

Internationale finanzielle Entwicklung der NKT-IKBU

4§13. Die Verantwortung für das tägliche Management der internationalen Finanzen und Geschäfts der NKT-IKBU soll vom Finanzkomitee an den Sekretär des GSD delegiert werden. Finanzielle Entscheidungen, die die tägliche Verwaltung des gemeinnützigen Vereins betreffen, sollen vom Schatzmeister mit der Genehmigung des GSD-Sekretärs getroffen wer­den.

4§14. Wichtige geschäftliche Entscheidungen hinsichtlich der Entwicklung der Tempel, KMCs usw. werden durch Diskussion zwischen dem Sekretär des GSD und den Mitgliedern des Wöchentlichen Treffens des Ausbildungsrats getroffen. Der Sekretär des GSD berichtet alle wesentlichen Angelegenheiten vollständig und umgehend auf den Treffen des Finanzkomitees.

4§15. Das Wöchentliche Treffen des Ausbildungsrats setzt sich zusammen aus:

  • dem GSD und dem DSD
  • den vier Hauptamtsträgern
  • dem Buchhalter des gemeinnützigen Vereins
  • dem Verwaltungsdirektor und EPC des Manjushri KMC
  • dem Direktor von Tharpa Publications England und
  • einem nationalen spirituellen Leiter der NKT-IKBU.

4§16. Um zu verhindern, dass der GSD ungebührlich kritisiert wird, sollte er oder sie nicht in die tägliche Geschäftstätigkeit involviert sein. Die tägliche Geschäftstätigkeit sollte hauptsächlich vom Sekretär des GSD durchgeführt werden, indem er von Zeit zu Zeit mit den Mitgliedern des Wöchentlichen Treffens des Ausbildungsrats diskutiert.

4§17. KMCs, IRCs, Tharpa Verlage und Tharpa Unternehmen der ganzen Welt sollte alle ihre wichtigen täglichen finanziellen Entscheidungen durch Diskussion mit dem Sekretär des GSD treffen.

4§18. Verwaltungs- und geschäftsführende Direktoren der jeweiligen KMCs, IRCs, Tharpa Verlage und Kadampa Unternehmen sollten diese Regel 4§17 in der Praxis gewissenhaft anwenden.

4§19. Jeden Monat organisiert der Sekretär des GSD ein separates Treffen (falls erforderlich per Telekommunikation) mit den jeweiligen Verwaltungs- bzw. geschäftsführenden Direktoren jedes KMCs, IRCs, Tharpa Verlags und Tharpa Unternehmens, um die tägliche Geschäftstätigkeit zu diskutieren; und er oder sie berichtet dann alle wesentlichen Angelegenheiten den Mitgliedern des Wöchentlichen Treffens des Ausbildungsrats.

4§20. Der Sekretär des GSD sollte die monatlichen Einnahmen und Ausgaben aller großen KMCs, IRCs, Tharpa Verlage und Tharpa Unternehmen weltweit klar kennen und Kopien ihrer monatlichen Kontoauszüge einschließlich Sparkonten und Rücklagenkonten des Internationalen Tempelprojekts (per Email oder anders) zu diesem Zweck erhalten. Er oder sie wird dem Finanzkomitee alle sechs Monate vollständig Bericht erstatten.

 4§21. Wenn ein GSD aus irgendeinem Grund sein oder ihr Amt aufgibt, bleibt der amtierende Sekretär des GSD im Amt und wird automatisch zum Sekretär des neuen GSD. Auf diese Weise steht dem neuen GSD die Erfahrung und das Wissen des Sekretärs über die Finanzen und Geschäfte der NKT-IKBU zur Verfügung.

4§22. Die Vertreter des Ausbildungsrats und der Sekretär des GSD sind verantwortlich für die Ernennung und Entlassung der Verwaltungsdirektoren aller KBCs, KMCs und IRCs und der geschäftsführenden Direktoren aller Tharpa Verlage und Kadampa Unternehmen.

5.Allgemeiner und stellvertretender spiritueller Leiter

5§1. Die NKT-IKBU hat stets einen allgemeinen spirituellen Leiter („GSD“ [General Spiritual Director]) und einen stellvertretenden spirituellen Leiter („DSD“ [Deputy Spiritual Director]), die beide den Titel „Gen-la“ tragen.

5§2. Der GSD ist während seiner Amtszeit der ansässige Hauptlehrer am Mutterzentrum der NKT-IKBU.

5§3. Der GSD und der DSD sind beide von Amts wegen ein Vorstand des gemeinnützigen Vereins.

5§4. Die Hauptverantwortlichkeiten des GSD bestehen darin:

  • sowohl Einzelne und als auch die Allgemeinheit auf die reinen spirituellen Pfade der Neuen Kadampa Tradition zu führen;
  • Lehrer und Schüler der NKT davor zu bewahren, gegen dieses Interne Reglement zu verstoßen;
  • die spirituelle Entwicklung aller NKT-IKBU Dharma Zentren weltweit zu beaufsichtigen und zu fördern;
  • im Namen der NKT-IKBU neue NKT-IKBU Dharma Zentren zu gründen und ihnen einen Namen zu geben;
  • jedes Jahr während des Sommerfestivals in Großbritannien dem Ausbildungsrat im Mutterzentrum der NKT-IKBU einen zusammengefassten Bericht seiner oder ihrer Tätigkeiten zu geben.

5§5. Nur der amtierende GSD und DSD sowie ausgeschiedene GSDs sind befugt, innerhalb der NKT-IKBU Ordination zu gewähren. Deshalb müssen der GSD und DSD stets selbst ordiniert sein.

5§6. Aufgrund von gemeinsamen Bitten des Sekretärs des GSD und einem Vertreter des Ausbildungsrats sind der GSD, der DSD und ausgeschiedene GSDs befugt, bei den internationalen und nationalen Festivals zu lehren, die Ermächtigungen von Heruka und Vajrayogini zu gewähren, Ordination zu gewähren und das Internationale Lehrerausbildungsprogramm (ITTP) zu unterrichten.

5§7. Die Amtszeit des GSD und des DSD beträgt vier Jahre. Am Ende ihrer Amtszeit kann eine Person, die als GSD oder DSD amtiert, für das gleiche Amt nur ein weiteres Mal zur Wiederwahl stehen. Diese Regelung wird ab April 2018 in Kraft treten.

5§8. Ein ausgeschiedener GSD soll beständig ansässiger Lehrer eines wichtigen Dharma Zentrums bleiben und die Verantwortung mittragen, bei den internationalen und nationale Festivals zu lehren, die Ermächtigungen von Heruka und Vajrayogini zu gewähren, Ordination zu gewähren und das ITTP zu lehren.

5§9. Falls das Amt des GSD aus irgendeinem Grund (die außergewöhnlichen Umstände in Regelung 7§1 inbegriffen) vakant wird, wird der amtierende DSD automatisch der neue GSD und gibt das Amt des DSD auf.

5§10. Falls das Amt des DSD aus irgendeinem Grund vakant wird, wird den Mitgliedern des gemeinnützigen Vereins ein neuer DSD vom verbliebenen Vorstand und den vier Hauptamtsträgern des gemeinnützigen Vereins vorgeschlagen. Wenn die Mitglieder mit diesem Vorschlag einverstanden sind und verstehen, dass der Kandidat:

  • ein nationaler spiritueller Leiter der NKT-IKBU oder ein qualifizierter ansässiger Lehrer der NKT-IKBU eines Landes ist;
  • qualifiziert ist Sutra und Tantra zu unterrichten;
  • geschickt darin ist, Harmonie und gute Kommunikation innerhalb der NKT-IKBU zu pflegen und zu fördern, sowie gute Beziehungen zur Allgemeinheit zu pflegen;
  • öffentlich respektiert wird; und
  • die NKT-IKBU wertschätzt,

dann sollte der Kandidat durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder des gemeinnützigen Vereins gewählt werden.

5§11. Der DSD bleibt solange in seiner oder ihrer Position als ansässiger Lehrer und (wo anwendbar) als nationaler spiritueller Leiter, bis er das Amt des GSD übernimmt.

5§12. Wahlen für das Amt des GSD und DSD werden vom Generalsekretär organisiert.

6.Nationale spirituelle Leiter

 6§1. Unter Berücksichtigung des gemeinsamen Vorschlags des GSD und DSD wählen die ansässigen Lehrer eines Landes im Namen ihrer Zentren aus ihren Reihen einen spirituellen Leiter für ihr Land. Dieser wird „NKT-IKBU nationaler spiritueller Leiter“ („NSD“) für das jeweilige Land genannt und ist der spirituelle Repräsentant der NKT-IKBU in diesem Land.

6§2. Die Hauptverantwortlichkeiten jedes nationalen spirituellen Leiters bestehen darin:

  • im jeweiligen Land sowohl Einzelne und als auch die Allgemeinheit auf die reinen spirituellen Pfade der Neuen Kadampa Tradition zu führen, indem er öffentliche Unterweisungen wie etwa Dharmafeiern gibt;
  • die spirituelle Entwicklung aller NKT-IKBU Dharma Zentren im jeweiligen Land zu beaufsichtigen und zu fördern, einschließlich des Besuchs einzelner NKT-IKBU Dharma Zentren;
  • NKT-Lehrer, Zentrumsverantwortliche, Dharma Zen­tren und Schüler im jeweiligen Land davor zu bewahren, gegen dieses Interne Reglement zu verstoßen, und
  • rechtzeitig zum Sommerfestival in Großbritannien einen Jahresbericht an den GSD und die Vertreter des Ausbildungsrats zu senden.

6§3. Die Amtszeit des NSD beträgt vier Jahre. Jeder NSD kann jedoch am Ende seiner Amtszeit wiedergewählt werden. Der Generalsekretär organisiert die Wahlen, die alle vier Jahre am Mutterzentrum der NKT-IKBU abgehalten werden.

7.Absetzung eines allgemeinen, stellvertretenden oder nationalen spirituellen Leiters

7§1. Wenn ein GSD:

  • ein schlechtes Vorbild zeigt, indem er zum Beispiel seine Ordinationsgelübde bricht; oder
  • vorsätzlich gegen dieses Interne Reglement verstößt; oder
  • kein Interesse zeigt, an der Entwicklung der NKT-IKBU zu arbeiten; oder
  • den Niedergang der NKT-IKBU bewirkt (indem er beispielsweise anderen spirituellen Traditionen folgt),

können die zwei gewählten Vorstandsmitglieder und die vier Hauptamtsträger des gemeinnützigen Vereins durch Mehrheitsbeschluss den Mitgliedern des gemeinnützigen Vereins empfehlen, den GSD abzusetzen. Die Mitglieder haben dann die Befugnis, den GSD durch Mehrheitsbeschluss abzusetzen.

7§2. Die gleiche Regelung gilt für den DSD, außer dass die entsprechende Empfehlung durch Mehrheitsbeschluss des GSD und der zwei gewählten Vorstandsmitglieder und der vier Hauptamtsträger den Mitgliedern des gemeinnützigen Vereins vorgeschlagen wird.

7§3. Sollten die Amtsträger oder Mitglieder des gemeinnützigen Vereins diese Regelungen 7§1 und 7§2 ignorieren, insbesondere dann, wenn sie wissen, dass der allgemeine oder der stellvertretende spirituelle Leiter eine der oben genannten unangemessenen Verhaltensweisen an den Tag gelegt hat, wird öffentlich bekannt werden, dass die NKT-IKBU spirituell unrein ist. Um die NKT-IKBU daher vor einer solchen Unreinheit zu schützen, müssen die Amtsträger und Mitglieder des gemeinnützigen Vereins sich bemühen, diese beiden Regelungen einzuhalten.

7§4. Wenn ein nationaler spiritueller Leiter:

  • ein schlechtes Vorbild zeigt (unabhängig ob er Laie oder ordiniert ist), indem er zum Beispiel sein Pratimoksha Gelübde bricht; oder
  • vorsätzlich gegen dieses Interne Reglement verstößt oder
  • kein Interesse zeigt, für die Entwicklung der NKT-IKBU zu arbeiten; oder
  • den Verfall der NKT-IKBU bewirkt (indem er beispielsweise anderen spirituellen Traditionen folgt),

dann haben der GSD und DSD gemeinsam die Befugnis, ihn zu entlassen.

 

8.Ansässige Lehrer

8§1. Die ansässigen Lehrer aller NKT-IKBU Dharma Zentren werden jeweils gemeinsam vom Sekretär des GSD und den ­Vertretern des Ausbildungsrats ernannt. Ansässige Lehrer werden nur aus denjenigen Praktizierenden ausgewählt, die qualifiziert sind Kadampa Buddhismus zu lehren, die das NKT-Lehrerausbildungsprogramm abgeschlossen haben oder daran teilnehmen, die der Neuen Kadampa Tradition in reiner Weise folgen und eine gute moralische Disziplin haben. Der Zen­trumslehrer hat die Funktion, die Schüler seines Zentrums auf die reinen spirituellen Pfade der Neuen Kadampa Tradition zu führen.

8§2. Der Sekretär des GSD und die Vertreter des Ausbildungsrats sind gemeinsam für die Absetzung eines ansässigen Lehrers der NKT-IKBU verantwortlich.

8§3. Zu den Verpflichtungen des ansässigen Lehrers zählt:

  • stets eine reine moralische Disziplin und ein gutes Verhalten an den Tag zu legen;
  • Wertschätzung und Fürsorge für sein Dharma Zentrum zu zeigen;
  • nur Inhalte zu unterrichten, die Bestandteil der drei NKT Studienprogramme sind;
  • sich beständig bemühen, die Anzahl der Schüler und Zweigstellen seines Zentrums zu vergrößern;
  • einen Jahresbericht über die Entwicklung seines Zen­trums an den GSD und die Vertreter des Ausbildungsrats zu senden;
  • andere spirituelle Traditionen zu respektieren und nach guten Beziehungen zu ihnen zu streben. Der ansässige Lehrer darf jedoch seine Unterweisungen und spirituellen Übungen mit denjenigen anderer spiritueller Traditionen nicht vermischen;
  • in Übereinstimmung mit diesem Internen Reglement zu handeln;
  • sich zu bemühen, bis zu seinem erfolgreichen Abschluss am Unterricht des jährlichen Internationalen Lehrerausbildungsprogramms (ITTP) am Mutterzentrum der NKT-IKBU teilzunehmen;
  • als Vertretungsbefugter seines Zentrums auf allen Mitgliederversammlungen des gemeinnützigen Vereins zu fungieren (oder Einzelmitglied des gemeinnützigen Vereins zu sein, falls sein Zentrum noch nicht als Verein eingetragen ist,) und
  • Mitglied des Ausbildungsrats zu sein und an dessen Versammlungen und Entscheidungen zu partizipieren.

8§4. Die Vertreter des Ausbildungsrats und der Sekretär des GSD sind gemeinsam für die Ernennung und Entlassung der EPCs aller KBCs, KMCs und IRCs verantwortlich.

8§5. Der ansässige Lehrer und der Sekretär des GSD sind gemeinsam für die Ernennung von Lehrern der Zweigstellen aller KBCs, KMCs und IRCs verantwortlich.

8§6. Ordinierte ansässige Lehrer der NKT-IKBU, die länger als vier Jahre erfolgreich unterrichtet haben, dürfen den Titel „Gen“ tragen. Nichtordinierte ansässige Lehrer der NKT-IKBU, die länger als vier Jahre erfolgreich unterrichtet haben, dürfen den Titel „Kadam“ tragen.

9.Bücher

9§1. Um zu verhindern, dass Verwirrung und Uneinigkeit unter den NKT Schülern entstehen, dürfen weder amtierende noch zurückgetretene NKT-IKBU Lehrer oder spirituelle Leiter Bücher oder andere Texte schreiben, die Elemente anderer Traditionen enthalten, die von der Neuen Kadampa Tradition abweichen, oder die in irgendeiner Weise den NKT Dharma Büchern widersprechen.

9§2. Nach dem Tod des Autors darf niemand die Bedeutung oder Präsentation des Inhalts der in den drei Studienprogrammen der NKT verwendeten Dharma Bücher (unabhängig von ihrer Erscheinungsform) verändern, es sei denn, es gibt triftige Gründe dafür, die von den Mitgliedern des Ausbildungsrats und den Vertretern des Ausbildungsrats einstimmig gebilligt wurden.

9§3. Dieselben Regelungen gelten für alle NKT Sadhanas.

10.Entzug von Befugnissen

10§1. Wenn sich ein gegenwärtiger oder früherer Dharma Lehrer der NKT-IKBU von der NKT-IKBU trennt und eine spirituell unabhängige Organisation gründet oder einer anderen spirituellen Tradition folgt, kann er nicht länger die Überlieferungslinie und spirituelle Tradition der Neuen Kadampa Tradition halten. Insbesondere darf er oder sie:

  • nicht länger eines der drei Studienprogramme (Allgemeines Pro­gramm, Grundlagenprogramm, Lehrerausbildungsprogramm) lehren, die mit der NKT Tradition verbunden sind,
  • nicht länger Ermächtigungen der niederen Tantras oder des Höchsten Yoga Tantra gewähren, die mit der NKT Tradition verbunden sind,
  • nicht länger Ordinationsgelübde gewähren, die mit der NKT Tradition verbunden sind,
  • nicht länger den von der NKT Tradition erhaltenen, spirituellen Namen, einschließlich seines Ordinationsnamens und besondere Titel wie „Gen-la“, „Gen“ oder „Kadam“ benutzen.

10§2. Jeder einzelne ansässige Lehrer der NKT-IKBU sollte die „Vereinbarung für ansässige Lehrer“ der NKT-IKBU unterzeichnen, in der er erklärt, dass er oder sie mit der obigen Regelung 10§1 einverstanden ist; und diese Erklärung sollte von einem Zeugen gegengezeichnet werden.

11.Mitglieder der Dharma Zentren der NKT-IKBU

11§1. In den NKT-IKBU Dharma Zentren ist es keinem Schüler oder Lehrer erlaubt, illegale Drogen oder Alkohol zu konsumieren, Tabak zu rauchen oder andere störende Handlungen zu begehen, die zu Disharmonie führen oder dem Vertrauen der Menschen schaden können. In Dharma Zentren darf stets nur vegetarisches Essen angeboten werden.

11§2. Wenn ein Ordinierter seine Ordinationsgelübde bricht, kann er für mindestens ein Jahr nicht in einem Dharma Zentrum der NKT-IKBU leben. Nach einem Jahr kann er unter gewissen Bedingungen wieder in einem Dharma Zentrum leben. Während der einjährigen Probezeit kann er oder sie nicht an einem der drei täglichen Studienprogramme teilnehmen, kann jedoch – im Ermessen der Zentrumsleitung und -lehrer – gelegentlich am Zentrumsunterricht als Besucher teilnehmen. Er oder sie kann an den Festivals und Dharmafesten der NKT-IKBU teilnehmen. Gewisse besondere, spezifische Gründe ausgenommen, kann er oder sie keinen Dharma unterrichten oder am Lehrerausbildungsprogramm der NKT teilnehmen, auch dann nicht, wenn er oder sie zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites Mal Ordination empfängt.

11§3. Praktizierende des Kadampa Buddhismus dürfen keine Abbildungen Buddhas (wie zum Beispiel Statuen, Poster oder Karten), Stupas, Dharma Bücher, Broschüren oder Ton- oder Bildaufnahmen auf eigene Rechnung oder für ihren persönlichen Gewinn verkaufen, da dies schweres negatives Karma ist.

11§4. Ton- oder Bildaufnahmen von Unterweisungen, geleiteten Meditationen oder Gesängen von NKT-Lehrern und -Schülern dürfen nur von den Tharpa Verlagen mit Billigung der Vertreter des Ausbildungsrats produziert und (innerhalb oder außerhalb der NKT Dharma Zentren) öffentlich verkauft werden.

11§5. Diese Regelung 11§4 gilt auch für Unterweisungen usw., die auf Webseiten oder im Internet präsentiert werden, und für Musikaufnahmen, die auf NKT Pujas und Puja Melodien beruhen.

11§6. Diese Regelung 11§4 gilt nicht für Tonaufnahmen, die für die AP-, GP- oder LAP-Fern-/Heimstudienprogramme genutzt werden. Schülern, die bei den aufgenommenen Unterweisungen und Meditationen anwesend waren, können diese Tonaufnahmen zur Verfügung gestellt werden.

11§7. Für die Regelung bezüglich der Aufnahmen gibt es folgende drei Hauptgründe:

  • Es soll die Gefahr vermieden werden, dass Dharma in der Zukunft für Geschäftszwecke benutzt wird.
  • Es soll die Gefahr vermieden werden, dass solche Aufnahmen die Hauptstudienprogramme stören.
  • Es soll die Schwierigkeit vermieden werden, die Akkuratheit des Inhalts der Aufnahmen zu überprüfen.

11§8. Auf diese Weise bleiben die NKT-IKBU Dharma Zentren stets reine Gemeinschaften, die in Frieden und Harmonie bestehen.

12.Entwicklung der NKT-IKBU-Dharma Zentren

12§1. Jedes einzelne NKT-IKBU Dharma Zentrum betont seine Entwicklung folgendermaßen:

  • die Anzahl der Schüler zu erhöhen, indem man sich liebevoll um Menschen kümmert und gute Werbung macht;
  • die Qualifikationen der Dharma Schüler zu verbessern, damit sie qualifizierte Dharma Praktizierende und Lehrer werden;
  • das Zentrum als reine, friedvolle und harmonische Gemeinschaft zu erhalten;
  • die Anzahl der Zweigstellen des Zentrums zu erhöhen;
  • schrittweise die Zweigstellen in unabhängige NKT-IKBU Dharma Zentren umzuwandeln, die ihren eigenen gemeinnützigen und finanziellen Status sowie ihren eigenen ansässigen Lehrer haben.

12§2. Um dafür zu sorgen, dass die Reinheit der Neuen Kadampa Tradition gewahrt bleibt, fungieren die Vertreter des Ausbildungsrats und der Sekretär des GSD als „moralische Disziplinmeister“ im Namen des Ausbildungsrats.

12§3. Als moralische Disziplinmeister konzentrieren sich die Vertreter des Ausbildungsrats und der Sekretär des GSD auf die folgenden drei Schritte:

(a) jedes vorgefallenen Bruchs der moralischen Disziplin oder dieses Internen Reglements gewahr zu werden, hauptsächlich bezüglich (i) Dharma Zentren, (ii) ordinierter Sangha, (iii) ansässiger Lehrer und (iv) Praktizierender, die in Dharma Zentren der NKT-IKBU leben. Wenn ein derartiges Problem erkannt wird, sollten die Vertreter des Ausbildungsrats und der Sekretär des GSD:

(b) das Dharma Zentrum oder Einzelne bitten und ermutigen, ihr unangemessenes Verhalten zu stoppen. Falls sie sich nicht einverstanden erklären, ihr Verhalten entsprechend zu ändern, sollten die Vertreter des Ausbildungsrats und der Sekretär des GSD:

(c) das Problem den Mitgliedern des Wöchentlichen Treffens des Ausbildungsrats berichten und dann eine praktische Lösung umsetzen, die das Wöchentliche Treffen für notwendig erachtet.

12§4 Bei Umständen, in denen erkannt wird, dass der GSD oder DSD seine oder ihre moralische Disziplin oder dieses Interne Reglement gebrochen hat, sollten die Vertreter des Ausbildungsrats das Problem den zwei gewählten Vorständen und den anderen Hauptamtsträgern des gemeinnützigen Vereins im Einklang mit den Regelungen 7§1 und 7§2 berichten.

13.Versammlungen

13§1. Die ansässigen Lehrer, EPCs und Verwaltungsdirektoren eines jeden NKT-IKBU Dharma Zentrums tun ihr Möglichstes, um sich jedes Jahr während des Sommerfestivals am Mutterzentrum der NKT-IKBU in Großbritannien zu treffen. Gründe für ein Fernbleiben sind dem Generalsekretär mitzuteilen.

13§2. Der Generalsekretär organisiert separate Versammlungen für:

  • den Ausbildungsrat
  • die allgemeinen, stellvertretenden und nationalen spirituellen Leiter
  • die EPCs von NKT-IKBU Dharma Zentren
  • die Verwaltungsdirektoren der NKT-IKBU Dharma
    Zentren.

Die vier Hauptamtsträger nehmen ebenfalls an diesen Versammlungen teil.

13§3. Zweck und Funktion dieser Versammlungen bestehen darin:

  • die Entwicklung des Kadampa Buddhismus weltweit zu fördern und
  • jedwede Hindernisse für die Entwicklung des Kadampa Buddhismus zu abzuwenden.

Im Anschluss an diese Versammlungen gibt der Sekretär des GSD alle Empfehlungen, die die Finanzen oder Verwaltung der NKT-IKBU betreffen, an alle Mitglieder des Finanzkomitees weiter.

13§4. Im Namen des Vorstands und rechtzeitig vor diesen Versammlungen hat der Generalsekretär an jedes Mitglied des Ausbildungsrats und des NKT-IKBU Finanzkomitees einen jährlichen Finanz- und Fortschrittsbericht über die Entwicklung der NKT-IKBU zu schicken.

14.Dharma Festivals und Dharmafeiern

14§1. Festivals und Dharmafeiern der NKT-IKBU können in jedem Land organisiert werden. Festivals werden vom GSD oder DSD, wie in Regelung 5§6 dargelegt, unterrichtet, und Dharmafeiern vom NSD des jeweiligen Landes, in dem die Feier stattfindet.

14§2. Internationale Festivals der NKT-IKBU, die in England stattfinden, werden vom Sekretär des GSD, dem NKT-Schatzmeister und dem Verwaltungsdirektor des Manjushri KMC organisiert und gemanagt. Internationale Festivals der NKT-IKBU, die in anderen Ländern stattfinden, werden vom Sekretär des GSD und dem NKT-Schatzmeister gemeinsam mit dem Mutterzentrum des Landes und den ansässigen Lehrern des Landes, in dem das Festival stattfindet, organisiert und gemanagt und gemeinsam mit anderen Helfern, die benötigt werden können.

14§3. Das Organisationskomitee für nationale Festivals und Dharmafeiern der NKT-IKBU sollte aus dem Verwaltungsdirektor und Schatzmeister eines rechtlich eingetragenen KMC des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, zusammen mit dem Sekretär des GSD und dem NKT-Schatzmeister zusammengesetzt sein.

14§4. In einem Land, in dem es noch kein rechtlich eingetragenes KMC gibt, besteht das Organisationskomitee für ein nationales Festival oder eine Dharmafeier der NKT-IKBU aus dem Sekretär des GSD, dem NKT-Schatzmeister und dem ansässigen Lehrer des für die Veranstaltung gastgebenden Zentrums.

14§5. Im Anschluss an jedes in England abgehaltene Internatio­nale Festival senden der NKT-Schatzmeister und Sekretär des GSD unverzüglich einen essenziellen Abschlussbericht an das Finanzkomitee.

14§6. Im Anschluss an alle anderen Festivals und Dharmafeiern in einem Land sendet der Verwaltungsdirektor des gastgebenden Zentrums unverzüglich einen essenziellen Abschlussbericht an den GSD, den Sekretär des GSD und den NKT-Schatzmeister.

14§7. Alle Gelder, die durch Festivals und Dharmafeiern der NKT-IKBU generiert werden, sind öffentliche Mittel und einzig und allein für die Entwicklung des Internationalen Tempelprojekts der NKT-IKBU bestimmt.

14§8. Aufgrund dessen dürfen Gelder, die aus irgendeinem Festival oder einer Dharmafeier generiert wurden, nicht für Geschenke an Einzelne, auch nicht für die Lehrer des Festivals oder der Dharmafeier verwendet werden 

15.Ausbildungsprogramm der NKT-IKBU

15§1. Das Ausbildungsprogramm aller NKT-IKBU Dharma Zentren besteht ausschließlich aus den drei Studienprogrammen
der Neuen Kadampa Tradition: dem Allgemeinen Programm, dem Grundlagenprogramm und dem Lehrerausbildungsprogramm.

15§2. Diese Programme bilden das eigentliche Herzstück der NKT-IKBU. Durch sie unterscheidet sich die Neue Kadampa Tradition von anderen Traditionen.

15§3. Das Allgemeine Programm (AP) Zweck des Allgemeinen Programms ist es, in die grundlegende buddhistische Sicht und Meditation sowie in das grundlegende buddhistische Handeln und verschiedene andere Lehren und Übungen einzuführen, all dies innerhalb der buddhistischen Tradition des Mahayana Buddhismus von Atisha und Je Tsongkhapa, die dem Praktizierenden helfen, sein Wissen und seine Erfahrung in Bezug auf den Buddhismus zu vertiefen. Das Programm beruht auf den Kommentaren des Ehrwürdigen Geshe Kelsang Gyatso Rinpoche.

15§4. Das Grundlagenprogramm (GP) Zweck des Grundlagenprogramms ist eine systematische Darlegung bestimmter Themen des Mahayana Buddhismus, um es den Praktizierenden zu ermöglichen, ihr Wissen und ihre Erfahrung in Bezug auf den Buddhismus zu vertiefen. Das Programm umfasst die folgenden fünf Themen, die auf Buddhas Sutra Unterweisungen und den entsprechenden Kommentaren des Ehrwürdigen Geshe Kelsang Gyatso Rinpoche beruhen:

  • Die Stufen des Pfades zur Erleuchtung, anhand des Kommentars Freudvoller Weg
  • Geistesschulung, anhand der Kommentare Allumfassendes Mitgefühl und Acht Schritte zum Glück – Neuausgabe
  • Herz Sutra, anhand des Kommentars Das neue Herz der Weisheit
  • Leitfaden für die Lebensweise eines Bodhisattva, anhand des Kommentars Sinnvoll zu betrachten
  • Geistesarten, anhand des Kommentars Wie wir den Geist verstehen

15§5. Das Lehrerausbildungsprogramm (LAP) Zweck des Lehrerausbildungsprogramms ist eine ausführlichere Darlegung bestimmter Themen des Mahayana Buddhismus, um es den Praktizierenden zu ermöglichen, ihr Wissen und ihre Erfahrung in Bezug auf den Buddhismus zu vertiefen und sich als qualifizierte Lehrer der Neuen Kadampa Tradition auszubilden. Das Programm umfasst die folgenden zwölf Themen, die auf den Sutra und Tantra Unterweisungen Buddhas und den entsprechenden Kommentaren des Ehrwürdigen Geshe Kelsang Gyatso Rinpoche beruhen:

 

  • Die Stufen des Pfades zur Erleuchtung, anhand des Kommentars Freudvoller Weg
  • Geistesschulung, anhand des Kommentars Allumfassendes Mitgefühl und Acht Schritte zum Glück – Neuausgabe
  • Herz Sutra, anhand des Kommentars Das neue Herz der Weisheit
  • Leitfaden für die Lebensweise eines Bodhisattva, anhand des Kommentars Sinnvoll zu betrachten
  • Geistesarten, anhand des Kommentars Wie wir den Geist verstehen
  • Leitfaden zum Mittleren Weg, anhand des Kommentars Ozean von Nektar
  • Vajrayana Mahamudra, anhand des Kommentars Das klare Licht der Glückseligkeit
  • Moralische Disziplin eines Bodhisattva, anhand des Kommentars Das Bodhisattva Gelübde
  • Darbringung an den spirituellen Meister, anhand der Kommentare Große Schatzkammer der Verdienste und Maha­mudra Tantra
  • Vajrayogini Tantra, anhand des Kommentars Führer ins Dakiniland
  • Ebenen und Pfade des Geheimen Mantras, anhand des Kommentars Tantrische Ebenen und Pfade
  • Die Praxis des Heruka Körpermandalas, anhand des Kommentars Essenz des Vajrayana.

 

15§6. Ein Praktizierender wird als Absolvent des Lehrerausbildungsprogramms betrachtet, wenn er:

  • den Unterricht zu allen zwölf Themen besucht hat;
  • alle erforderlichen Passagen auswendig gelernt hat;
  • alle Prüfungen der zwölf Themen bestanden und ein entsprechendes Zertifikat erhalten hat;
  • die vorgeschriebenen Meditationsretreats absolviert hat.

15§7. Es gibt ein Besonderes Lehrerausbildungsprogramm (STTP). An diesem Programm können selbst diejenigen, die sich nicht als Lehrer schulen wollen, einfach am Unterricht wie an einem AP teilnehmen. Deshalb ist dieses STTP offener.

15§8. Keines der Themen in irgendeinem der drei Studienprogrammen darf geändert werden.

16.Rituale und Retreats

16§1. Alle NKT-IKBU Dharma Zentren folgen der gleichen Tradition, was Rituale, Retreats, Pujas und das Gewähren und Empfangen von Ermächtigungen betrifft.

16§2. Damit der Dharma nicht für politische oder weltliche  Zwecke missbraucht werden kann, darf kein NKT-IKBU Dharma Zentrum irgendeine Orakel Tradition anerkennen und sich darauf verlassen, oder irgendeinem System der Wahrsagung folgen.

17.Gemeinnützigkeit von NKT-IKBU Dharma Zentren

17§1. Sobald es praktisch möglich ist, werden alle NKT-IKBU Dharma Zentren amtlich eingetragene gemeinnützige (bzw. nicht gewinnorientierte) Vereine, die der Allgemeinheit gehören und ihrem Wohl gewidmet sind. Bis sich eine Zweigstelle selbst als unabhängigen gemeinnützigen Verein eintragen kann, bleibt sie in rechtlicher und finanzieller Hinsicht ein Teil ihres Mutterzentrums.

17§2. Der Gründer eines jeden NKT-IKBU Dharma Zentrums wird einfach nur stets als der „GSD der NKT-IKBU“ festgehalten und niemals als Einzelperson benannt.

17§3. Jedes einzelne NKT-IKBU Dharma Zentrum hält in seiner Satzung in Übereinstimmung mit den Gesetzen des jeweiligen Landes fest, dass der besondere Zweck, zu dem das Zentrum gegründet wird, die Förderung des buddhistischen Glaubens (hauptsächlich durch Tätigkeiten der Lehre, des Studiums, der Praxis und des Einhaltens moralischer Disziplin durch beständige Durchführung der drei Studienprogrammen der Neuen Kadampa Tradition: dem Allgemeinen Programm, dem Grundlagenprogramm und dem Lehrerausbildungsprogramm) unter der spirituellen Führung des ordentlich gewählten GSD der NKT-IKBU ist und zwar innerhalb der Tradition des Mahayana Buddhismus von Atisha und Je Tsongkhapa, wie sie vom Begründer der NKT-IKBU, dem Ehrwürdigen Geshe Kelsang Gyatso Rinpoche, gelehrt wurde. Diese Satzungen für NKT-IKBU-Zentrums müssen des Weiteren die oben unter Regelung 15 dargelegte Definition der drei Studienprogramme der NKT beinhalten.

17§4. Die Entscheidung, freiwillig ein NKT-IKBU Dharma Zentrum aufzulösen, kann nur durch die Vorstände des gemeinnützigen NKT-Vereins gefällt werden, die mit Unterstützung durch die Vertreter des Ausbildungsrats handeln.

 

18.Mittel von NKT-IKBU Dharma Zentren

18§1. Da der Zweck der Eröffnung von NKT-IKBU Dharma Zentren darin besteht, den Kadampa Buddhismus der NKT zu verbreiten, dürfen alle Mittel und Gelder, die diesen Dharma Zentren gehören, einzig für diesen Zweck verwendet werden.

18§2. Die jährlichen Erlöse eines jeden örtlichen Zentrums des Kadampa Buddhismus der NKT-IKBU in jedem Land werden zur Entwicklung des Zentrums, einschließlich der Verbesserung der Unterkünfte usw., genutzt und jeder verbleibende Erlös soll als Spende auf das Konto des bezeichneten Internatio­nalen Tempelprojekts der NKT-IKBU dieses Land überwiesen werden.

18§3. Wird ein Zentrum des Kadampa Buddhismus (KBC) finanziell stark, sollte es in ein Kadampa Meditationszentrum (KMC) umgewandelt werden.

18§4. Am Ende jedes Finanzjahres sendet jedes NKT-IKBU Zentrum des Kadampa Buddhismus (KBC) seinen Jahresab­- schlussbericht an den Sekretär des GSD und den NKT-Schatzmeister.

18§5. Die Vertreter des Ausbildungsrats zusammen mit dem Sekretär des GSD haben die Befugnis, den Missbrauch von Mitteln, die einem NKT-IKBU Dharma Zentrum gehören, zu verhindern.

18§6. Jährliche Erlöse, die KMCs, IRCs, Tharpa Verlage und Kadampa Unternehmen in jedem Land weltweit machen, müssen zum internationalen Nutzen auf ein Konto des Internationalen Tempelprojektes der NKT-IKBU nach den Richtlinien in Ein Geldhandbuch gespendet werden.

18§7. Am Ende eines Finanzjahres senden der Verwaltungsdirektor jedes KMCs und jedes IRCs, der Direktor jedes Tharpa Verlags und der Geschäftsführer jedes Kadampa Unternehmens einen ausführlichen Abschlussbericht an den Sekretär des GSD und NKT-Schatzmeister.

18§8. Alle Gelder auf den Konten des NKT-IKBU Internationalen Tempelprojekts weltweit dürfen nur für das Internationale Tempelprojekt der NKT-IKBU verwendet werden. Sie dürfen nicht von einzelnen Dharma Zentren oder für andere Zwecke benutzt werden.

18§9. NKT-IKBU Dharma Zentren, Lehrer und Schüler dürfen nur mit Genehmigung der Vorstände des gemeinnützigen NKT-Vereins und der Vertreter des Ausbildungsrats in den NKT-IKBU Dharma Zentren Geld für die Entwicklung NKT-IKBU fremder Organisationen oder Projekte oder für NKT-IKBU fremde Privatpersonen sammeln.

18§10. Kein spiritueller Leiter oder Amtsträger der NKT-IKBU, und kein ansässiger Lehrer oder Manager irgendeines Dharma Zentrums der NKT-IKBU dürfen den Namen, die Mittel und die Tätigkeiten eines NKT-IKBU Dharma Zentrums sowie die Position, die ihnen von der NKT-IKBU gegeben wurde, weder direkt noch indirekt für ihren eigenen persönlichen, materiellen Vorteil nutzen.

18§11. Falls irgendein NKT-IKBU Dharma Zentrum aus welchem Grund auch immer aufgelöst wird, wird das Rest­-
vermögen des Zentrums, nachdem alle Schulden und Verbindlichkeiten des Zentrums beglichen wurden, an ein oder mehrere Mitgliedszentren der NKT-IKBU im gleichen Land verteilt, oder dem Internationalen Tempelprojekt der NKT-IKBU gegeben. Die Mitglieder des schließenden Zentrums wählen das empfangende Zentrum (die empfangenden Zentren) in Absprache mit dem Sekretär des GSD.

19.Einhaltung des Internen Reglements

19§1. Die Einhaltung dieses Internen Reglements wird von allen Mitgliedern des Ausbildungsrats überwacht. Ihnen obliegt es auch, den Vertretern des Ausbildungsrats und dem Sekretär des GSD jegliche Verstöße gegen das Interne Reglement zu berichten.

19§2. Damit die Einhaltung dieses Internen Reglements im Allgemeinen überwacht wird, halten die Mitglieder des Wöchentlichen Treffens des Ausbildungsrats alle sechs Monate ein gesondertes Treffen ab.

19§3. Dieses Interne Reglement darf nur durch einstimmigen, schriftlichen und durch individuelle Unterschrift auf Papier bestätigten Beschluss eines jeden Vorstands des gemeinnützigen Vereins, eines jeden der vier Hauptamtsträger und eines jeden einzelnen Mitglieds des Ausbildungsrats, das im Namen seines Zentrums handelt, verändert werden. 

Ein Leitfaden der moralischen Disziplin.
Das Interne Reglement der  Neuen Kadampa Tradition –  Internationale Union des Kadampa Buddhismus. 

Mit Wirkung vom 1. August 2001,
überarbeitet 2003, 2005, 2007, 2008, 2009, 2010, 2013, 2020, 2023